Förderung von Wärmepumpen
Sie müssen Smart-Grid-(SG)-ready gelabelt sein, um steuerbar und flexibel zu sein. Zudem muss die Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens 4,5 betragen, und Abwärmequellen wie Erdkollektoren oder Erdwärmesonden müssen genutzt werden.
Für die Förderung von Wärmepumpen bieten wir pauschale Zuschüsse an, die in der Regel bis zu 20 % der Investitionskosten decken.
Förderung von Stromspeicher
Stromspeicher sind förderfähig, wenn sie zur Struktur der Energieversorgung oder zur Erbringung von Regelenergie beitragen. Förderungen decken bis zu 30 % der Investitionskosten für marktreife Technologien und bis zu 40 % für Prototypen ab.
Die Nutzung von Second-Life-Stromspeichern ist ebenfalls möglich, z. B. durch stationäre Verwendung gebrauchter Batteriespeicher aus Mobilitätsanwendungen. Voraussetzung ist hier ein Monitoring und eine öffentlich zugängliche Auswertung des Betriebs für mindestens ein Jahr.
Förderung von Wärmespeichern
Förderfähig sind Wärmespeicher für den Einsatz in netzgebundener Wärmeversorgung, mit einer Kapazität, die eine konstante Versorgung der angeschlossenen Verbraucher*innen auch in Zeiten schwankender Wärmeerzeugung sicherstellt. Zudem fördern wir Langzeit- oder Saisonalspeicher mit einer Wärmekapazität, die es ermöglicht, fluktuierende erneuerbare Wärme oder Abwärme für mehrere Monate zu decken.