EEG 2023/24: Was gilt für Photovoltaik-Anlagen und was ändert sich?

06.02.2024

Was gilt für Photovoltaik-Anlagen und was ändert sich?

Die geplanten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 gültig werden, machen Photovoltaik für private Haushalte noch attraktiver. PV-Anlagen mit Netzanschluss müssen die Vorgaben des EEG erfüllen und können eine Einspeisevergütung erhalten. Die Einspeisung von Solarstrom wird seit Januar 2023 höher vergütet. Falls Solarmodule nicht auf dem Hausdach montiert werden können, ist auch eine Aufstellung im Garten möglich. Weitere Gesetzesänderungen für PV-Anlagen werden erwartet und sollen 2024 in Kraft treten. Die SAUBER ENERGIE stellt aktuelle Maßnahmen vor und gibt einen ersten Ausblick.  

 

 

Was ist Photovoltaik?

Photovoltaik ermöglicht die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom. Man hat die Möglichkeit, entweder eine größere Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren oder ein bis zwei Module auf der Terrasse oder am Balkon zu montieren. Die PV-Anlage besteht aus Solarmodulen, die mit Solarzellen ausgestattet sind, um das Sonnenlicht aufzunehmen. Durch einen Wechselrichter wird der erzeugte Gleichstrom in Haushaltsstrom mit 230 Volt umgewandelt. Immer mehr private Haushalte setzen auf erneuerbare Energien, wodurch sie nicht nur Strom verbrauchen, sondern auch produzieren und somit als sogenannte Prosumer:innen agieren. Übrigens: Solarthermie setzt hingegen das Sonnenlicht in Wärme um.

 

 

Photovoltaikanlage auf dem Dach

 

 

Das EEG-Ziel: Ausbau erneuerbarer Energien

Das EEG 2023 setzt auf einen deutlichen Ausbau erneuerbarer Energien. 2023 sollten 9 Gigawatt (GW) an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen. 2024 sind weitere 13 Gigawatt geplant. Ab 2026 sollen jährlich 22 Gigawatt neue Anlagen errichtet werden. Somit sind viele neue PV-Anlagen in Deutschland geplant. Die eine Hälfte auf Dächern, die andere soll in Form von Freiflächenanlagen aufgebaut werden.

Außerdem werden Netzbetreiber ab 2025 verpflichtet, ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfacher macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem sollen Netzanfragen bundesweit vereinheitlicht werden. 

 

 

Änderungen für PV-Anlagen ab dem Jahr 2024

Das "Solarpaket I", bei dem auch Änderungen des EEG diskutiert werden, soll Anfang 2024 in Kraft treten. Wenn die Neuerungen beschlossen werden, sind sie für neue PV-Anlagen relevant, die nach Beschluss des Gesetzes in Betrieb genommen werden.

Geplante Änderungen auf Ein- und Zweifamilienhäusern beinhalten:

  • Die getrennte Betrachtung von Steckersolar-Geräten und größeren PV-Anlagen. Damit besteht nicht mehr das Risiko, dass Leistungs-Grenzwerte überschritten werden.
  • Es ist möglich, Solarmodule auszutauschen (Repowering) und trotzdem die bestehende, höhere Einspeisevergütung beizubehalten, unabhängig davon, ob die Solarmodule noch funktionieren oder nicht. Früher war dies nur möglich, wenn die alten Module defekt waren.
  • Netzbetreiber müssen Anfragen zur Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp innerhalb von vier Wochen beantworten.
  • Beim geförderten Mieterstrom sollen neben Wohngebäuden nun auch Gewerbegebäude und Nebenanlagen wie Garagen als Standort für die Solarmodule in Frage kommen, das war bislang ausgeschlossen. Bedingung dafür ist, dass der Strom von dort ohne Durchleitung durch ein Stromnetz ins Gebäude zur Verteilung an die Mieter gelangen kann.  

Weitere geplante Änderungen betreffen Freiflächenanlagen und große gewerbliche Photovoltaik-Anlagen, die hier nicht weiter erläutert werden.
Mit dem "Solarpaket I" soll eine neue Umsetzungsform von gemeinsamer Solarstromnutzung für Miet- und WEG-Gebäude eingeführt werden. Diese wird als „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ bezeichnet.

 

 

Planung Solaranlage Checkliste

 

 

Wichtige Punkte bei der Planung einer Solaranlage

Checkliste: Worauf muss ich achten, wenn ich eine Photovoltaik-Anlage anschaffen will?

1. Ausreichend Zeit für die Planung nehmen.
2. Gründlich informieren und fachlich beraten lassen.
3. Bauliche Voraussetzungen bei einer Beratung oder mit einem Fachbetrieb prüfen.
4. Überprüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, abhängig von den örtlichen Vorschriften und eventuellen Denkmalschutzbestimmungen.
5. Festlegen welche Kriterien die Solaranlage erfüllen soll, z.B. Größe, Stromerzeugung und Kosten.
6. Berücksichtigung des aktuellen Stromverbrauchs, aber auch zukünftiger Anwendungen wie Warmwasser oder Elektroauto-Ladung.
7. Mehrere Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einholen, die konkrete Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.
8. Beantragung und Bewilligung eventueller Fördermittel, bevor ein Vertrag mit dem Anlagenhersteller oder Installationsbetrieb abgeschlossen wird.

 

Wir hoffen, dass unsere Informationen und Ratschläge hilfreich für euch sind. Über weitere Änderungen halten wir euch auf dem Laufenden!

 

 

Zurück

Das könnte Sie auch interessieren

SAUbER-ENERGIE-Newsletter - jetzt auch anmelden!

Immer informiert mit unserem Newsletter

Kontakt
Schließen
Kontaktformular
Serviceline

0800 - 11 22 999

Mo.-Fr. 7:30-18:00 Uhr, kostenfrei